Erklärung zur Barrierefreiheit

Die gkv informatik ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. 

Die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
des Europäischen Parlaments und des Rates sind: 

  • das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) 
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gkvi.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert.  


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Im Falle von Stellenangeboten finden Sie den Text auch in der Stellenbeschreibung auf der Webseite. Falls Sie eine PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei ist, schreiben Sie uns gerne an info@gkvi.de oder melden Sie sich unter der unten genannten Adresse.
  • Es kann vorkommen, dass Link- und Alternativtexte nicht immer korrekt ausgezeichnet sind. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir diese Fehler beheben können. 


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.01.2023 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit der Website aufgefallen? Kontaktieren Sie uns unter der folgenden Adresse:

gkv informativ GbR

Luisenstraße 64
42103 Wuppertal
Deutschland

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer 0202 6958 0.

Sie können uns auch ein Fax an 0202 6958 1109 schicken.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter info@gkvi.de.


Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, wenden Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Sie bietet Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren, in dem die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit ermittelt und behoben werden.

Telefonisch erreichen Sie die Ombudsstelle unter der Nummer 0211 8553451 oder per E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de